Historisches Holz trifft auf neues Design.
Kreativ
Stilvoll
Originell
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden AGB haben Vorrang vor abweichenden
Bedingungen des Kunden. Abweichungen von den AGB´ s und der VOB sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Allgemeines
Für alle Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18 299, DIN 18 382, DIN 18 384 und DIN 18 386 als "Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" sowie auszugsweise VOB Teil C (VOB/B). Sollten dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Pläne etc. beiliegen, gelten diese nur annähernd als maß-genau.
Sollen diese Angaben verbindlich sein, muss dies gesondert vereinbart werden. CAD- Abbund- Zeichnungen, Berechnungen und Stellungnahmen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber
bestätigt wurden. Alle Unterlagen (außer dem Angebot selbst) sind Eigentum des Zimmermeisters Dirk Engelmann. Sie dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt, noch
an Dritte weitergereicht werden. Im Falle einer Angebotsabsage sind die Unterlagen des Zimmermeisters Dirk Engelmann unverzüglich zurückzusenden. Diese AGB` s gelten ausschließlich für deutsche
Geschäftsabwicklungen. Weitere Informationen bezüglich Datenschutz/ Haftung/ Datenklau und Urheberrecht, etc. erhalten Sie unter www.dieanderart.com/impressum
Termine
Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin gilt nur dann als verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Zimmermeister Dirk Engelmann nicht zu vertreten hat,
unmöglich ist. Bei Zusatzleistungen gegenüber dem Hauptauftrag verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Zeit der zusätzlich beauftragten Leistung. Fehlende Unterlagen, Abbund- und/oder
Materialbestätigungen, die für die Ausführung der Leistung unumgänglich sind, haben ebenfalls Einfluss auf die Termine. Ein Verzugsanspruch lt. VOB/B § 8 Abs. 7 kann durch den Auftraggeber nur
geltend gemacht werden, wenn Termine (Beginn-, Zwischen- und Endtermin) schriftlich vereinbart worden sind. Des Weiteren ist der AG verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen und weiterhin zu
erklären, dass er nach Ablauf dieser Frist den Auftrag entziehen wird.
Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für alle Bauleistungen zwei Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme oder der Ingebrauchnahme der Leistung. Alle Mängel sind Zimmermeister Dirk Engelmann
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der AG eine angemessene erforderliche Zeit zur Mängelbegutachtung und/oder Mängelbeseitigung zu gewähren. Der AG hat dem Zimmermeister Dirk Engelmann
oder dessen Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und/oder -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies wiederum nicht in einer angemessenen Zeit, erlischt der Anspruch auf
Mängelbeseitigung. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom AG zu vertreten sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlendem Holzschutz etc.). Weiterhin sind Mängel
durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlag, Schäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).
Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind dem Zimmermeister Dirk Engelmann unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder der Ingebrauchnahme anzuzeigen. Ist eine berechtigte
Mängelbeseitigung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, ist eine angemessene Preisminderung zu vereinbaren. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des AG sind
ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Erweitertes Pfandrecht
Dem Zimmermeister Dirk Engelmann steht bzgl. seiner berechtigten Forderungen aus dem Auftrag ein erweitertes Pfandrecht zu. Dies kann auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen
geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen.
Eigentumsvorbehalt
Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. D. h., die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Zimmer-meisters Dirk Engelmann.
Preise
Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Privatkunden verstehen sich die Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer nach vorheriger Absprache.
Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel beträgt für alle Teil-, Abschlagsrechnungen 6 Werktage und für alle sonstigen Rechnungen 12 Werktage nach Rechnungsdatum, bzw. Eingang.. Skonto- Abzüge sind generell nicht zulässig,
bzw. gesondert vor Auftragsbeginn, zu vereinbaren.
Der AG kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Übrigen gilt die VOB und das BGB der jeweils gültigen Fassung. Sofern
Zusatzleistungen ohne Nachtragsangebote beauftragt, oder für die einwandfreie Ausführung der Leistung unumgänglich sind, erfolgt die Abrechnung nach üblichen Materialpreisen und zum Nachweis von
Zeitarbeiten. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen die VOB/B § 15 Abs. 5.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist Amtsgericht Herzberg- 37412 Herzberg am Harz vereinbart.
Nebenabreden
Nebenabreden oder Änderungen der AGB´ s bedürfen für deren Wirksamkeit der Schriftform.
Ausschlussklausel
Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die
dem gewollten Zweck entspricht.
VOB Auszug Teil B
§12 Abnahme
1. Verlangt der Auftragnehmer Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen
durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden. 2. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.
5. (1) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.
(2) Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als
erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
(3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der Auftraggeber spätestens zu den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen.
6. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§13 Mängelansprüche
4. (1) Ist für die Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke und für Holzerkrankungen 4 Jahre, für Arbeiten an einem Grund-stück und für die vom Feuer
berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre.
(3) Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung; nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme (§ 12 Abs. 2).
§14 Abrechnung
1. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfend abzurechnen. Er hat die Rechnung übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen
enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen. Änderungen und Ergänzungen
des Vertrags sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen; sie sind auf Verlangen getrennt abzurechnen.
§15 Stundenlohnarbeiten
1. (1) Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. (2) Soweit für die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt die ortsübliche Vergütung. Ist diese
nicht zu ermitteln, so werden die Aufwendungen des Auftragnehmers für Lohn- und Gehaltskosten der Baustelle, Lohn- und Gehaltsnebenkosten der Baustelle, Stoffkosten der Baustelle, Kosten der
Einrichtungen, Geräte, Maschinen und maschinellen Anlagen der Baustelle, Fracht-, Fuhr- und Ladekosten, Sozialkassenbeiträge und Sonderkosten, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung entstehen, mit
angemessenen Zuschlägen für Gemeinkosten und Gewinn (einschließlich allgemeinem Unternehmerwagnis) zuzüglich Umsatzsteuer vergütet. 5. Wenn Stundenlohnarbeiten zwar vereinbart waren, über den Umfang
der Stundenlohnleistungen aber mangels rechtzeitiger Vorlage der Stundenlohnzettel Zweifel bestehen, so kann der Auftraggeber verlangen, dass für die nachweisbar ausgeführten Leistungen eine
Vergütung vereinbart wird, die nach Maßgabe von Nummer 1 Abs. 2 für einen wirtschaftlich vertretbaren Aufwand an Arbeitszeit und Verbrauch von Stoffen, für Vorhaltung von Einrichtungen, Geräten,
Maschinen und maschinellen Anlagen, für Frachten, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten ermittelt wird.
§16Zahlung
1. (1) Abschlagszahlungen sind auf Antrag in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrags in
möglichst kurzen Zeitabständen zu gewähren. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Als Leistungen
gelten hierbei auch die für die geforderte Leistung eigens angefertigten und bereitgestellten Bauteile sowie die auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach seiner
Wahl das Eigentum an ihnen übertragen ist oder entsprechende Sicherheit gegeben wird..